Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Maisha’s Human Arts
Tegernseer Landstraße 161
81539 München

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaften und Nutzungsverträge zwischen dem Fitness- und Therapiestudio Maisha’s Human Arts (im Folgenden „Studio“) und dem Mitglied.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht ausschließlich bei Verträgen, die online (im Fernabsatz) geschlossen wurden. Bei Vertragsabschlüssen vor Ort im Studio besteht kein Widerrufsrecht.

Mindestalter und Minderjährige: Das Mindestalter für die Nutzung der Trainings- und Therapieeinrichtungen beträgt 14 Jahre. Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten abschließen. Die Einwilligung ist dem Studio bei Vertragsschluss nachzuweisen. Das Training ist auch ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten gestattet.

§ 2 Leistungsumfang und Nutzung der Einrichtungen

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der angebotenen Trainings- und Therapieeinrichtungen während der jeweils gültigen Öffnungszeiten und unter Einhaltung der Hausordnung.

Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Eine ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit wird nicht vorausgesetzt.

Die Nichtnutzung der angebotenen Leistungen durch das Mitglied berechtigt nicht zur Minderung oder Rückforderung der vereinbarten Beiträge.

Nutzung über Partnerprogramme: Bei der Nutzung über Aggregatoren (z. B. Wellpass, Urban Sports Club, ClassPass, Wellhub) ist pro Besuch strikt nur die Inanspruchnahme einer Leistungskategorie gestattet (entweder freies Training, ein Kurs oder der Wellnessbereich). Eine kombinierte Nutzung ist ausgeschlossen.

Milon-Zirkel: Die Nutzung der Milon-Geräte ist erst nach einer verpflichtenden Einweisung zulässig. Für diese Einweisung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 99,95 € erhoben. Ohne diese Einweisung ist das Training an diesen Geräten untersagt.

§ 3 Zugangsmedium und Check-Out-Zeiten

Das Mitglied erhält beim Vertragsabschluss einen Mitgliedsausweis oder ein Mitgliedsband. Dieses Zugangsmedium ist bei jedem Besuch mitzuführen, streng personengebunden und nicht übertragbar. Bei Verlust wird eine Ersatzgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.

Der Zutritt zum Studio ist nur während der regulären Öffnungszeiten gestattet. Das Studio ist zwingend vor Schließzeit zu verlassen (Check-Out).

Tarife „9 to 5“ und „Vollzeit“: Es werden die Mitgliedschaftstarife „9 to 5“ und „Vollzeit“ angeboten. Bei Buchung des Tarifs „9 to 5“ ist ein Check-out bis spätestens 17:00 Uhr zwingend erforderlich. Erfolgt der Check-out verspätet, wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Vorfall fällig.

§ 4 Mitteilungspflichten des Mitglieds

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio jede Änderung vertragsrelevanter Daten – insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung – unverzüglich in Textform mitzuteilen. Mehrkosten oder Schäden, die dem Studio dadurch entstehen, dass eine solche Änderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Verzug und Preisanpassungen

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Barzahlungen oder Überweisungen sind ausgeschlossen. Das vereinbarte Startpaket wird zeitgleich mit dem ersten regulären Mitgliedsbeitrag fällig.

Ist die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens – aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat – nicht möglich, erhöht sich der Beitrag zur Deckung des administrativen Mehraufwands um 1,00 € pro Woche.

Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von 2,50 € erhoben. Für jede vom Mitglied zu vertretende Rücklastschrift fällt eine Gebühr von 3,50 € an. Dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Aufrechnung und Zurückbehaltung: Das Mitglied ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Studios nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder in einem rechtlichen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Verbindlichkeit des Mitglieds steht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann das Mitglied nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Das Studio ist berechtigt, den monatlichen Beitrag im Rahmen des Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung ist auf maximal 2,00 € pro Woche begrenzt und muss dem Mitglied mit einer Frist von vier Wochen vorab in Textform angekündigt werden. Bei einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird der Beitrag entsprechend automatisch angepasst.

§ 6 Laufzeit, Kündigung und Ruhezeiten

Der Vertrag wird zunächst für die vereinbarte Erstlaufzeit geschlossen. Wird der Vertrag nicht form- und fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag somit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief). Die sonstige Kommunikation bezüglich der Mitgliedschaft hat primär über die E-Mail-Adresse gym@maishas.de zu erfolgen.

Ruhezeiten: Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliches Attest) kann bei Schwangerschaft oder langfristiger Krankheit eine Ruhezeit vereinbart werden. Der Vertrag ruht für diesen Zeitraum, und die Vertragslaufzeit verschiebt sich entsprechend. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt hiervon unberührt.

Wohnortwechsel (Sonderkündigungsrecht): Verlegt das Mitglied seinen Hauptwohnsitz in eine andere Stadt oder Gemeinde, die mehr als 30 Kilometer vom Studio-Standort entfernt ist, kann es den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Dieses Kündigungsrecht besteht auch während einer vereinbarten Mindestvertragsdauer. Das Mitglied hat den Wechsel des Hauptwohnsitzes zusammen mit der Kündigung nachzuweisen (z. B. durch eine Meldebescheinigung). Für die Bearbeitung der Kündigung wegen Umzugs wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

§ 7 Übertragbarkeit der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich. Eine dauerhafte oder temporäre Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person ist nur nach vorheriger Zustimmung durch das Studio und mittels eines entsprechenden Übergabeformulars zulässig. Die Mindestübernahmezeit beträgt hierbei vier Wochen.

Die unberechtigte Weitergabe des Mitgliedsausweises oder -bandes an Dritte ist strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Studio vor, eine angemessene Vertragsstrafe zu erheben oder den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Studios ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei denen das Studio auch für leichte Fahrlässigkeit haftet.

Das Studio haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld, insbesondere nicht für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Spinde, sofern dem Studio kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt.

Für Verletzungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung der Geräte oder auf Eigenverschulden des Mitglieds zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Hausordnung und Verhaltensregeln

Das Mitglied verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der geltenden Hausordnung. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann das Studio ein Hausverbot aussprechen und den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies gilt ebenfalls für Nutzer von Aggregatoren.

Zu den verbindlichen Verhaltensregeln gehören insbesondere:

  • Geräte sind nach der Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Beim Training ist zwingend ein Handtuch unterzulegen.
  • Gewichte und Equipment sind nach Gebrauch an ihren Ursprungsort zurückzuräumen.
  • Das Training ist nur in sauberen Wechselsportschuhen gestattet (Barfußtraining ist untersagt).
  • Glasflaschen sind auf der gesamten Trainingsfläche sowie im Wellnessbereich verboten.
  • Im Wellnessbereich sind Essen, laute Gespräche sowie die Nutzung von Mobiltelefonen untersagt.
  • Spinde dürfen nur während der Anwesenheit im Studio genutzt werden und sind nicht über Nacht zu belegen.
  • Die gewerbliche Nutzung der Trainingsfläche durch Mitglieder, insbesondere für eigenes Personal Training, ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Studios verboten.

§ 10 Leistungsänderungen und Betriebsunterbrechung

Das Studio behält sich vor, das Leistungsangebot in zumutbarer Weise anzupassen. Dies schließt den Austausch von Geräten, Änderungen im Kursangebot sowie moderate Anpassungen der Öffnungszeiten ein, insbesondere an Weihnachtsfeiertagen und Neujahr.

Im Falle einer Standortverlegung bleibt der Vertrag bestehen, sofern der neue Standort in für das Mitglied zumutbarer Entfernung liegt.

Das Studio ist berechtigt, den Betrieb für Instandhaltungs- oder Umbaumaßnahmen vorübergehend (bis zu vier Wochen im Jahr) zu unterbrechen. Für die Dauer einer solchen Schließung ruht die Mitgliedschaft entsprechend beitragsfrei.

§ 11 Datenschutz

Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen des Studios (Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO).

Erhoben und verarbeitet werden insbesondere Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten), Vertrags- und Zahlungsdaten (einschließlich SEPA-Mandat und Bankverbindung) sowie Zutritts- und Nutzungsdaten im Zusammenhang mit dem Zugangsmedium. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung bzw. eine Einwilligung des Mitglieds besteht.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten bei Vorlage eines ärztlichen Attests im Rahmen von Ruhezeiten) verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO), die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Dem Mitglied stehen die gesetzlichen Betroffenenrechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO). Ferner besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Anfragen zum Datenschutz sind an gym@maishas.de zu richten. Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

§ 12 Änderung dieser AGB

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten betrifft und für das Mitglied zumutbar ist, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist (z. B. infolge geänderter gesetzlicher Vorgaben oder zur Behebung von Regelungslücken). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z. B. Höhe des Mitgliedsbeitrags, Bindungsdauer, Leistungsumfang).

Das Studio teilt dem Mitglied geplante Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei gesondert auf das Widerspruchsrecht sowie die Bedeutung der Frist hin. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Widerspricht das Mitglied fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort; das Studio ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Gerichtsstand ist der Wohnort des Mitglieds. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.